Zwei Drittel der Deutschen setzen auf ein Gutachten vor dem Immobilienkauf

Ein Immobilienkauf ist eine weitreichende Entscheidung. Deshalb würden zwei Drittel der Deutschen (61 Prozent) vor dem Hauskauf ein Gutachten über die Immobilie erstellen lassen, sich mit Nachbarn unterhalten und die Umgebung in Augenschein nehmen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Comdirekt Bank durch das Forsa-Institut.

Vom Dachboden bis zum Keller

Bei der Erstellung eines Baugutachtens wird die Bausubstanz vom Dachboden bis zum Keller geprüft. Ein Bausachverständiger aus Hamburg oder ein Baugutachter beispielsweise aus München prüfen die Immobilie bei einer Begehung auf versteckte Baumängel. Werden Schäden an der Bausubstanz festgestellt, dann wird daraus der resultierende Sanierungsbedarf berechnet. Zu einem Baugutachten gehören die Bewertung des Dachstuhls, Feuchtigkeitsmessungen und eine Untersuchung der Hauskonstruktion. Je nach Alter der Immobilie werden differenzierte Sanierungsmaßnahmen notwendig. Ist die Immobilie 40 Jahre alt, dann müssen Dachziegel und Dachrinnen erneuert werden. Nach 20 Jahren ist ein neuer Heizkessel fällig, ein Brenner hält nur 15 Jahre.

Über geplante Neubaumaßnahmen in der unmittelbaren Nachbarschaft müssen sich Interessenten bei den zuständigen Ämtern in Stadt und Gemeinde informieren. Diese Auskünfte gehören nicht zum Baugutachten über die Bausubstanz. Noch mehr Immobilienkäufer möchten sich einen eigenen Eindruck von der Immobilie verschaffen. Das gaben 80 Prozent der Befragten an. Von den 18 bis 29-Jährigen würden sich 58 Prozent vor dem Hauskauf bei unabhängigen Testinstituten wie der Verbraucherschutz informieren. Bei den über 60-Jährigen würde nur jeder Dritte auf diesen Service zurückgreifen.

Rechtsanwälte auf Platz zwei

Jeder Zweite (47 Prozent) würden satt eines Bausachverständigen aus Hamburg oder München lieber einen Rechtsanwalt beauftragen. Eine Prüfung des Kaufvertragsentwurfes sollte im Idealfall mindestens 14 Tage vor der notariellen Unterzeichnung des Kaufvertrages stattfinden. Findet eine Prüfung des Kaufvertrages nicht statt und werden nachher Baumängel festgestellt, dann haftet der Käufer selbst. Übersieht der Prüfer dagegen bei der Prüfung etwas, dann ist dieser haftbar. Im Kaufvertrag sollte der Istzustand der Immobilie beschrieben werden. Sachmittelhaftungen sollten in den Kaufvertrag übernommen werden. Alle mündlichen Abmachungen müssen im Kaufvertrag schriftlich fixiert sein. Dazu gehören auch Absprachen über noch zu beseitigende Mängel. Wie die Immobilie kostengünstig finanziert werden kann, das erfahren Sie hier.

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