GEZ 2014 – Wie ist der aktuelle Gesetzesstand?

Die GEZ, Gebühreneinzugszentrale, gibt es in dieser Form seit Ende des Jahres 2012 nicht mehr. Seit Januar 2013 fungieren die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der BRD als “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”. Diese Anstalten ziehen monatlich Beträge ein, die zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender gedacht sind. Die Zahlung ist verpflichtend. Im Gegensatz zur früheren GEZ, wird der Betrag jetzt aber pauschal pro Wohnung gezahlt und nicht mehr aufgrund vorhandener Geräte. So zahlen seit Anfang 2013 alle Haushalte den gleichen Betrag, unabhängig davon, ob sie lediglich Radiorundfunk nutzen oder Radio- und Fernsehrundfunk.

Wie hoch ist er monatliche Beitrag und warum ist er nötig?

Die Beiträge betragen monatlich 17,98€ pro Wohnung. Seit der Umstellung von Gebühren auf Beiträge müssen auch Schwerbehinderte zahlen. Sie zahlen jedoch lediglich ein Drittel des Beitrags. Mit diesem Pflichtbeitrag, der ähnlich verbindlich ist wie die Steuer, werden die genannten öffentlich-rechtlichen Sender und Institutionen finanziert. Damit soll eine Versorgung der Bevölkerung mit Inhalten und Informationen sicher gestellt werden.
Ob Beitrag oder Gebühr – die verpflichtende Zahlung an das öffentlich-rechtliche System wird seit Langem kritisiert und häufig diskutiert. Größter Kritikpunkt ist dabei, dass bezahlt werden muss, unabhängig davon, ob man die Angebote nutzt oder nicht. Des Weiteren wird für ein Programm bezahlt, auf das man keinerlei Einfluss nehmen kann. Außerdem wird kritisiert, dass der Beitragsservice neben der Polizei die einzige Instanz ist, die auf Daten des Einwohnermeldeamts zugreifen kann. Demnach ist bei einem Umzug nicht nur die Meldepflicht für den neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt gegeben, auch der GEZ muss die Veränderung gemeldet werden.

Wie ist die aktuelle Lage?

Die Reformation des Beitragssystems ist nun bereits seit über einem Jahr vollendet. Die Diskussion oder der Unmut bezüglich der gesetzlichen Beitragsregelung flacht allerdings nicht ab. Es gibt starke Protestströme. Immer wieder werden Boykott-Aufrufe laut. Da der Einzug des Beitrags aber auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, befindet sich der Beitragsservice im Recht und wird den Beitrag auch weiterhin fordern dürfen. Mit der Erneuerung der Beitragspflicht zum 01. Januar 2013 entstehen für sogenannte “Schwarzwohner”, die bisher keine Beiträge gezahlt haben, Zahlungen rückwirkend bis zu genau dieser Umstellung des Systems.

Neues System, alte Pflicht!

Auch mit der Umstellung der Problematik bleibt eines sicher: der Beitrag muss bezahlt werden. Er gleicht einer Steuer, da er nicht wie bisher auf Geräte, sondern auf Wohnen im Allgemeinen bezogen wird. Der Beitrag wird weiterhin ein Ärgernis bleiben. Gleichzeitig wird er aber auch nötig sein, um die Qualität der öffentlich-rechtlichen Sender und Institute zu sichern und sie zu erhalten.

"));