Die Suche nach der passenden Mietwohnung – was ist zu beachten?

Mietwohnraum ist heutzutage gefragter denn je. Nicht selten kommt es gerade in den Großstädten vor, dass für das entsprechende Mietobjekt offene Besichtigungen durchgeführt werden. “Vor allem die Möglichkeiten des Internet, mit denen Vermieter heute ganz leicht ihre Objekte anbieten können, steigern die Nachfrage für ein Objekt enorm”, erklärt der Immobilien Spezialist des Portals immo4trans.de. Durch diesen Umstand erhöht sich der Druck auf die Wohnungssuchenden enorm. Es gibt jedoch einige Dinge die bei der Wohnungssuche auch auf Seiten der Neumieter beachtet werden sollten.

Was sollte bei einer neuen Wohnung beachtet werden?

Zunächst sollte geklärt sein, ob die Wohnung von Privatpersonen oder von einem Makler angeboten wird. Bei einem Maklervertrag ist die Maklercourtage in der Praxisregel durch den Mieter zu entrichten. Die Provision des Maklers beläuft sich üblicherweise auf zwei bis drei Monatsmieten. Dieser Betrag sollte also im Fall eines Vertragsabschlusses zusätzlich zur Mietkaution bereitliegen. Ein Privatanbieter oder eine Hausverwaltung darf allerdings keine Provision für die Präsentation einer Wohnung verlangen. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter auch wirklich seriös ist. Wenn vorab in einer E-Mail eine Geldzahlung mit dubiosen Zahlungsmethoden oder ausländischen Konten verlangt wird, sollte der Wohnungssuchende schon skeptisch werden.

Die Lage und der Schnitt der Wohnung

Als weiterer Punkt ist die Lage und das Umfeld der Wohnung sehr wichtig. Gibt es Parkplätze oder Geschäfte für den täglichen Bedarf und wie sieht es mit den Nachbarn aus? All diese Fragen sind enorm wichtig und sollten im Vorfeld bzw. spätestens bei der Besichtigung erfragt werden. Hier kann beispielsweise der Makler oder der Vermieter behilflich sein. Weiterhin ist der Schnitt der Wohnung entscheidend. Jede noch so schöne Wohnung ist unnütz, wenn der Mieter sie nicht in vollem Umfang nutzen kann.

Ihre Rechte als Mieter!

Es kann des Öfteren vorkommen, dass eine Wohnung kleinere oder insbesondere versteckte Mängel aufweist, die nicht sofort in das Sichtfeld drängen.
Kraft Gesetzes ist der Vermieter für die Beseitigung dieser Mängel zuständig, jedoch kann es Ausnahmen geben. Daher sollte unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrages ein Übernahmeprotokoll angefertigt werden, in welchem die besagten Mängel aufgeführt wurden. Bei dem Mietvertrag selber sollten die Mieter darauf achten, dass entsprechende Klauseln enthalten sind, die den Mieter zur Beseitigung von Kleinstmängeln oder zur Renovierung verpflichten.
Hier gilt jedoch die Obergrenze von maximal 200 Euro pro Reparatur. Alle darüber hinausgehenden Beträge gelten als finanziell unzumutbar, es sei denn, der Mieter hat den Schaden mutwillig herbeigeführt.

Nicht wenige Rechtstreitigkeiten lassen sich vorab vermeiden wenn diese Punkte berücksichtigt werden. Es ist enorm wichtig sich als Mieter angesichts der Konkurrenzsituation nicht unter Druck setzen zu lassen. Vielmehr sollte man sich stets vor Augen führen, dass man einen binden Vertrag unterzeichnet.

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